Rechtsprechung
LG Berlin, 06.05.2019 - 513 Qs 8/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,23223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 41a Abs 1 S 1 StPO, § 410 Abs 1 S 1 StPO
Strafbefehlsverfahren: Einspruchseinlegung per E-Mail - strafrechtsiegen.de
Strafbefehl - Einspruchseinlegung per E-Mail zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 13.02.2019 - 393 Cs 1/18
- LG Berlin, 06.05.2019 - 513 Qs 8/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 06.01.2017 - 20 Ws 311/16
Strafverfahren: Wirksamkeit einer per E-Mail ohne digitale Signatur eingelegten …
Auszug aus LG Berlin, 06.05.2019 - 513 Qs 8/19
Dies wurde allenfalls dann anders gesehen, wenn mithilfe einer E-Mail eine eingescannte Bilddatei eines Schreibens ausgedruckt und dann zur Akte genommen wurde und dieses ausgedruckte Schreiben die Identität des Verfassers sowie seinen Willen dieses zu übermitteln, eindeutig erkennen ließ (vgl. dazu OLG Rostock, Beschluss vom 06. Januar 2017, 20 Ws 311/16 für die Einlegung einer Berufung per E-Mail).